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18. Februar 2011 ~ 0 Kommentare

Neue ÖNORM B 4119

Seit 15.12.2010 müssen laut neuer ÖNORM B 4119 (Unterdachaufbau) aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse ab einer Seehöhe von ca. 600 m Konterleitungen nicht mehr 5/8 cm, sondern 6/8 cm ausgeführt werden. Weiters ist noch zu beachten, dass unter einer Dachneigung von 25 ° das Unterdach regendicht auszuführen ist. Berechnungen werden nach genauer Schnee- und Windlast ermittelt.

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